OLG Dresden - Beschluß vom 11.07.2000
WVerg 5/00
Normen:
GWB § 107 Abs. 2, § 114 Abs. 2, § 121 ; VOF § 16 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 235

Feststellung der Zuschlagserteilung nach Aufhebung des Vergabeverfahrens)

OLG Dresden, Beschluß vom 11.07.2000 - Aktenzeichen WVerg 5/00

DRsp Nr. 2001/4983

Feststellung der Zuschlagserteilung nach Aufhebung des Vergabeverfahrens)

»1. § 121 GWB ist auch dann anwendbar, wenn die Vergabekammer in der Annahme, daß ein Zuschlag noch nicht erteilt worden sei, das Vergabeverfahren aufgehoben hat, der Auftraggeber aber von einem bereits erteilten Zuschlag ausgeht und dies festzustellen begehrt, um die Zuschlagsentscheidung alsbald umsetzen zu können. 2. In Vergabeverfahren, die nach den Regelungen der VOF zu beurteilen sind, wird das Vergabeverfahren durch den Abschluß eines zivilrechtlichen Vertrages beendet.«

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 2, § 114 Abs. 2, § 121 ; VOF § 16 ;
Fundstellen
BauR 2001, 235