BGH - Urteil vom 19.09.1989
XI ZR 9/89
Normen:
BGB § 313 S. 1;

Formbedürftigkeit von Vereinbarungen im Rahmen eines Bauherrenmodells

BGH, Urteil vom 19.09.1989 - Aktenzeichen XI ZR 9/89

DRsp Nr. 1997/6988

Formbedürftigkeit von Vereinbarungen im Rahmen eines Bauherrenmodells

Bei einem Bauherrenmodell ist auch die Vereinbarung einer vorab zu zahlenden "Gebühr für die Beratung und Bearbeitung des Auftrages" formbedürftig, soweit dieses Entgelt unabhängig davon zu zahlen ist, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht.

Normenkette:

BGB § 313 S. 1;

Tatbestand: