BVerwG - Beschluß vom 26.10.1973
IV B 8.73
Normen:
BBauG § 123; BGB § 313 S. 1;
Fundstellen:
BRS 37 Nr. 10
Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 9

Formbedürftigkeit von vor Inkrafttreten des BBauG abgeschlossenen Erschließungsverträgen

BVerwG, Beschluß vom 26.10.1973 - Aktenzeichen IV B 8.73

DRsp Nr. 2009/19930

Formbedürftigkeit von vor Inkrafttreten des BBauG abgeschlossenen Erschließungsverträgen

Ob Erschließungsverträge aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des BBauG unter den Voraussetzungen des BGB § 313 Satz 1 notarieller Form bedürfen, bestimmt sich jedenfalls insofern nach Landesrecht, als das Bundesrecht einem entsprechenden Formerfordernis des Landesrechts nicht entgegensteht.

Normenkette:

BBauG § 123; BGB § 313 S. 1;

Gründe:

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben: Die Rechtssache hat entgegen dem Beschwerdevorbringen keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung.