Formbedürftigkeit von vor Inkrafttreten des BBauG abgeschlossenen Erschließungsverträgen
BVerwG, Beschluß vom 26.10.1973 - Aktenzeichen IV B 8.73
DRsp Nr. 2009/19930
Formbedürftigkeit von vor Inkrafttreten des BBauG abgeschlossenen Erschließungsverträgen
Ob Erschließungsverträge aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des BBauG unter den Voraussetzungen des BGB § 313 Satz 1 notarieller Form bedürfen, bestimmt sich jedenfalls insofern nach Landesrecht, als das Bundesrecht einem entsprechenden Formerfordernis des Landesrechts nicht entgegensteht.
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben: Die Rechtssache hat entgegen dem Beschwerdevorbringen keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.