OLG Hamm - Urteil vom 27.05.1998
12 U 120/97
Vorinstanzen:
LG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 28/97

Formlos wirksamer Schuldanerkenntnisvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 27.05.1998 - Aktenzeichen 12 U 120/97

DRsp Nr. 1999/9089

Formlos wirksamer Schuldanerkenntnisvertrag

»Formlos wirksamer Schuldanerkenntnisvertrag in Zahlungsvereinbarungen zwischen Bauunternehmer und vollkaumännischem Bauherrn, vertreten durch den Architekten, trotz fehlender Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung durch den Bauherrn.«

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Werklohn für von ihr ausgeführte Elektroarbeiten am Bauvorhaben der Beklagten zur Errichtung einer "Sushi-Bar" im Einkaufszentrum "CentrO - Neue Mitte" in O.

In diesem neuen, im September 1996 eröffneten Einkaufszentrum beabsichtigte die Beklagte, in einem von der Firma N. GmbH & Co. KG am 21.06.1996 gemieteten Ladenlokal ein koreanisches Restaurant in Form einer sogenannten "Sushi-Bar" zu betreiben. Mit den erforderlichen Umbau- und Ausbauarbeiten beauftragte die Beklagte durch ihre zur Vergabe von Gewerken bevollmächtigten Architekten S. und P. im Juli 1996 als Generalunternehmerin die Firma D., deren Inhaber der Zeuge G. ist. Zu Grunde lag ein schriftliches Angebot dieser Firma, in dem u.a. auch Elektroarbeiten aufgeführt sind. Unstreitig war die Firma D. jedoch zur Ausführung der angebotenen Elektroarbeiten nicht in der Lage. Deshalb baten die Architekten der Beklagten die ihnen bekannte Klägerin um entsprechende Angebote.