Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.03.2008 (
Die Kläger tragen jeweils 1/3 der Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert in beiden Instanzen: 106.728,72 EUR
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