LG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.11.2000
2/2 O 40/00
Normen:
AGBG § 6 Abs. 2, §§ 9, 13;
Fundstellen:
BauR 2001, 636

Formularmäßige Regelung der Verkehrssicherungspflicht

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 2/2 O 40/00

DRsp Nr. 2001/9876

Formularmäßige Regelung der Verkehrssicherungspflicht

1. Eine Klausel in einem Bauvertrag, wonach der Auftragnehmer verpflichtet ist, eigenverantwortlich die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen, benachteiligt den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen, da sie eine unzulässige Ausdehnung und Haftungserweiterung enthält. Die Verkehrssicherungspflicht des Auftragnehmers umfaßt nur seine eigene Risikosphäre. 2. Eine Klausel, wonach anstelle nichtiger oder unwirksamer Klauseln gelten soll, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt, ist unwirksam, da sich bei Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nach § 6 AGBG richtet.