In dem Rechtsstreit ... beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 26. Zivilkammer - vom 07.11.2011 gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisen.
Es besteht zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Abschlagszahlungen aus einem Werkvertrag in Anspruch.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 07.11.2011.
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