LG Kiel, vom 06.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 195/92
Formularmäßige Vereinbarung einer Vorauszahlung bei Anlieferung vor Montage
SchlHOLG, Urteil vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 9 U 116/93
DRsp Nr. 1997/7315
Formularmäßige Vereinbarung einer Vorauszahlung bei Anlieferung vor Montage
»Die Klausel in AGB, "Bei Montage unsererseits werden 70% des Preises bei Anlieferung vor der Montage fällig", ist unwirksam, wenn die Übereignung und die Prüfbarkeit auf Mängel nicht sichergestellt sind (hier bejaht für ein Treppen- und Galeriegeländer).«