Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17.05.2018, Aktenzeichen
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.275,00 € festgesetzt.
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