Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
KG, Urteil vom 03.06.2003 - Aktenzeichen 21 U 135/02
DRsp Nr. 2004/19490
Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern ist auch dann unwirksam, wenn der Besteller der öffentlichen Hand zuzurechnen ist.2. Der aufgrund Unwirksamkeit dieser Klausel lückenhafte Vertrag ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen ist.
Normenkette:
AGBG § 9 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 158/01