LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.07.2012
14 Sa 1867/11
Normen:
BGB § 242; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 293; BGB § 295; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 1; BGB § 615; BGB § 623; TV Ratio § 7; TV Ratio § 10; TV Ratio § 11; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder - 4 Ca 516/11 - 01.09.2011,

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Ablehnung eines dreiseitigen Beendigungsvertrages; unbegründeter Verwirkungseinwand bei fehlendem Vertrauenstatbestand; Feststellungs- und Verzugslohnklage eines Fernmeldehandwerkers nach Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb der Deutschen Telekom AG

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.07.2012 - Aktenzeichen 14 Sa 1867/11 - Aktenzeichen 14 Sa 1969/11

DRsp Nr. 2013/7693

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Ablehnung eines dreiseitigen Beendigungsvertrages; unbegründeter Verwirkungseinwand bei fehlendem Vertrauenstatbestand; Feststellungs- und Verzugslohnklage eines Fernmeldehandwerkers nach Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb der Deutschen Telekom AG

1. Die Arbeitgeberin darf nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht mehr geltend machen wird, wenn er die Unterschrift unter den von der Arbeitgeberin angebotenen dreiseitigen Vertrag, der eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien vorsieht, abgelehnt und auch einer erneuter Aufforderung zur Unterschrift unter Zusendung des dreiseitigen Vertrages keine Folge geleistet sondern fernmündlich der für ihn zuständigen Mitarbeiterin der Arbeitgeberin mitgeteilt hat, dass er den Vertrag nicht unterzeichnen wird; dieses Verhalten des Arbeitnehmers hinsichtlich des Angebotenen und nicht unterzeichneten dreiseitigen Vertrages kann die Arbeitgeberin nur so verstehen, dass der Arbeitnehmer offenbar zu gegebener Zeit aus dem Arbeitsvertrag der Parteien noch Rechte herleiten will.