I.
Die klagende Stadt verlangt vom beklagten Regierungspräsidenten die Genehmigung der Änderung eines Flächennutzungsplanes. Der Beklagte verweigert diese Genehmigung, weil er der Ansicht ist, daß der zu ändernde Flächennutzungsplan im Zuge einer kommunalen Neugliederung seine Gültigkeit verloren hat.
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