BGH - Urteil vom 10.07.1969
III ZR 203/66
Normen:
BBauG § 14;
Fundstellen:
BRS 22 Nr. 96
LM Nr. 2 zu § 14 BBauG
MDR 1969, 915
Vorinstanzen:
I. LG Köln ? Urteil vom 26.11.1965 ? 5 O ...,
II. OLG Köln ? Urteil vom 17.11.1966 ? 7 U ...,

Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung i.S. von § 14 Abs. 3 BBauG

BGH, Urteil vom 10.07.1969 - Aktenzeichen III ZR 203/66

DRsp Nr. 2009/18552

"Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung" i.S. von § 14 Abs. 3 BBauG

1. Nach § 14 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 BBauG ist die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung nur zulässig, wenn auf dem von der Bausperre betroffenen Grundstück selbst eine solche Nutzung stattgefunden hat. 2. Zur Auslegung des Begriffs "Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung" im Sinne von Absatz 3.

Auf die Rechtsmittel der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Köln vom 17. November 1966 aufgehoben und das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. November 1965 abgeändert.

Die Klage wird einschließlich des im Revisionsrechtszug erhobenen Feststellungsantrags abgewiesen.

Die Klägerin hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BBauG § 14;

Tatbestand: