Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem Erschließungsvertrag zugunsten Dritter
BVerwG, Urteil vom 08.09.1972 - Aktenzeichen IV C 21.71
DRsp Nr. 1996/15988
Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem Erschließungsvertrag zugunsten Dritter
Ein im Erschließungsvertrag zugunsten der Eigentümer der erschlossen Grundstücke gegenüber dem Unternehmer ausgesprochener "Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen" bleibt nicht ohne weiteres auch für den Fall rechtswirksam, daß der Unternehmer die Erschließung nicht durchführt.