VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 18.07.1962
I 364/62
Normen:
BBauG § 173 Abs. 3; BBauG § 174 Abs. 1;
Fundstellen:
ESVGH 12, 149

Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG erlassener Rechtsvorschriften; Fortführung von Planungsverfahren nach altem Recht

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 18.07.1962 - Aktenzeichen I 364/62

DRsp Nr. 2009/19081

Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG erlassener Rechtsvorschriften; Fortführung von Planungsverfahren nach altem Recht

1. Zur Frage der Weitergeltung von baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen, die bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes rechtsverbindlich erlassen waren. 2. Eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne können nicht nur dann nach altem Recht weitergeführt werden, wenn sie bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits aufgelegt waren, sondern auch dann, wenn mit ihrer Verlautbarung im Wege eines an Stelle der Auflegung gesetzlich vorgesehenen anderen Verfahrens begonnen worden war.

Normenkette:

BBauG § 173 Abs. 3; BBauG § 174 Abs. 1;
Fundstellen
ESVGH 12, 149