I.
Die (spätere) Firma Belvago B.V. in G. beauftragte durch Vertrag vom 8. September 1975 die Klägerin mit der Errichtung eines SB-Warenhauses. Für die Klägerin erledigte die Beklagte zu 1 Verfüllungs- und Verdichtungsarbeiten an dem Baugrundstück. Die Beklagte zu 2 wurde Mieterin des Warenhauses. Nach einiger Zeit kam es zu Rißbildungen an den Wänden und im Boden des Warenhauses. Die Klägerin führt die Schäden auf mangelhafte Verfüllung und Verdichtung des Baugrundes und auf die unsachgemäße Aufstellung einer Reinigungsmaschine im Warenhaus zurück.
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