Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. August 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das landgerichtliche Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
II.Die Revision wird zugelassen.
I.
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