»1. Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunalen Einrichtungen (Jugendhaus, Stadthalle, Sporthalle).2. Zur Schutzwürdigkeit eines Wohngrundstücks in einem besonderen Wohngebiet gegenüber Lärm aus "herangerückten" kommunalen Einrichtungen.«