Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 29.02.2012 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 43.800,89 € zu 18 % und die Beklagte zu 82 % zu tragen.
Die erstinstanzlichen Kosten hat der Kläger ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 66.212,00 € zu 27 % und die Beklagte zu 63 % zu tragen.
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