OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.02.1996
22 U 148/95
Normen:
BGB § 305 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 1410
OLGReport-Düsseldorf 1997, 41
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 30/92

Garantiehaftung für Baukostenüberschreitung; Berufung des Garanten auf formale Mängel seiner Inanspruchnahme

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.1996 - Aktenzeichen 22 U 148/95

DRsp Nr. 1997/2515

Garantiehaftung für Baukostenüberschreitung; Berufung des Garanten auf formale Mängel seiner Inanspruchnahme

»Angesichts der sehr formalen Ausgestaltung der Garantiehaftung (hier: für die Nichtüberschreitung bestimmter Gesamtkosten eines Bauvorhabens), die zum Nachweis des Garantiefalles regelmäßig die bestätigende Erklärung des Gläubigers genügen läßt, kann es dem Garanten nicht verwehrt sein, sich auf einen nicht zwingend als Versehen erkennbaren formalen Mangel seiner Inanspruchnahme zu berufen.«

Normenkette:

BGB § 305 ;

Tatbestand: