Die Antragstellerin ist Eigentümerin des mit einem Bürogebäude bebauten Grundstücks Karlsruher Straße 2 B und möchte die Errichtung eines Einzelhandelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 800 m² auf dem östlich benachbarten Grundstück Karlsruher Straße 2 A mit der Begründung verhindern, das widerspreche den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes der Antragsgegnerin Nr. 685. Dieser wurde am 6. Oktober 1976 bekannt gemacht und setzt für das Grundstück der Antragstellerin sowie das Baugrundstück Gewerbegebiet mit Einschränkungen fest. Für den östlichen Teil des Baugrundstücks gilt § 3 der textlichen Festsetzungen, der folgenden Wortlaut hat:
"Das Gewerbegebiet entlang der Karlsruher Straße ist gegliedert.
Zulässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.
Ausnahmsweise können zugelassen werden
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|