Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 02.08.2006 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; dazu gehören auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines A.-Marktes.
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