OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 13.09.1999
7 B 1457/99
Normen:
BauGB § 34 ; BauO NRW § 6 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 917

Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13.09.1999 - Aktenzeichen 7 B 1457/99

DRsp Nr. 2001/9916

Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

1. Sind die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten, so bedeutet dies regelmäßig, daß damit das Vorhaben zugleich unter den Gesichtspunkten, die Regelungsziel der Abstandsvorschriften sind - Vermeidung von Licht-, Luft- und Sonnenentzug, Unterbindung einer erdrückenden Wirkung des Baukörpers sowie Wahrung eines ausreichenden Sozialabstands - nicht gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstößt. 2. Wird ein Vorhaben von anderen Baukörpern weitgehend verdeckt, so kann in der Regel von erdrückender Wirkung auf ein Nachbargrundstück nicht die Rede sein.

Normenkette:

BauGB § 34 ; BauO NRW § 6 ;
Fundstellen
BauR 2001, 917