I.
In einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Nb. war die Antragstellerin mit ihrem Antrag, die Vergabestelle zu verpflichten, ein Angebot der Beigeladenen nicht zu werten, erfolgreich. Nach dem nicht angefochtenen Beschluss der Vergabekammer vom 20.3.2003 hat die Vergabestelle als Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen. Ferner wurde ausgesprochen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Antragstellerin notwendig war.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|