OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.12.2002 Verg 42/01
Normen:
GKG § 12a Abs. 2 ; GWB § 102 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 175
Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2002 - Aktenzeichen Verg 42/01
DRsp Nr. 2006/9766
Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren
Der Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren bemißt sich nach der Auftragssumme. Bei fest zu vergebender Laufzeit eines Auftrags ist die Auftragssumme für die gesamte Laufzeit maßgeblich.