OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 20.10.1999 - Aktenzeichen 13 W 56/99
DRsp Nr. 2000/5395
Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren
In einem selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln ist der Gegenstandswert in der Regel nach den von dem Sachverständigen festgestellten Aufwendungen zur Mängelbeseitigung festzusetzen.