BGH vom 10.06.1974
VII ZR 4/73
Normen:
BGB § 633 Abs. 3 ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 1975, 137
ZfBR 1990, 24

Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs ohne Fristsetzung

BGH, vom 10.06.1974 - Aktenzeichen VII ZR 4/73

DRsp Nr. 1996/14861

Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs ohne Fristsetzung

Der Auftraggeber kann ohne Fristsetzung den Kostenerstattungsanspruch (hier: § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) geltend machen, wenn er mit gutem Grund das Vertrauen zum Auftragnehmer verloren hat oder befürchten muß, der Auftragnehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen. Dem steht es gleich, wenn diese Voraussetzung zwar erst nach Fristsetzung, aber vor Fristablauf eintritt. Auch dann wäre es sinnlos, den Auftraggeber zu zwingen, erst das Ende der Frist abzuwarten.

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 3 ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2;

Hinweise: