Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.03.2018 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.350 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2016 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
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