OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.05.2003
I-5 U 33/00
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 1014

Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflichten des Veräußerers sanierter Altbauwohnungen aus dem Kaufvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2003 - Aktenzeichen I-5 U 33/00

DRsp Nr. 2004/19617

Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflichten des Veräußerers sanierter Altbauwohnungen aus dem Kaufvertrag

»1. Die Durchsetzung sekundärer Gewährleistungsansprüche bedarf eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung. 2. Der Veräußerer sanierter Altbauwohnungen kann bei einem Anbau an eine sog. Nachbarwand verpflichtet sein, den freien Teil des Giebels auf eigene Kosten zu verputzen. 3. Wenn der Veräußerer sanierter Altbauwohnungen sich verpflichtet, u.a. die Fassade zu renovieren, können die Erwerber grundsätzlich erwarten, dass auch die dort vorhandenen Balkone und deren Abdichtung nach den Regeln des Handwerkes und dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Sanierung überarbeitet