Die Klägerin hat gegen die Beklagte Werklohnansprüche gemäß § 649 BGB wegen Herstellung einer Stapelvorrichtung geltend gemacht. Das Berufungsgericht hat ihr einen Anspruch in Höhe von 31.800, -- DM zuerkannt. Im Streit steht eine Gegenforderung der Beklagten. Insoweit hat diese teils die Aufrechnung gegen die Klageforderung erklärt, teils hat sie Widerklage erhoben. Diese Gegenforderung beruht auf folgendem Sachverhalt:
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