OLG Celle, Urteil vom 11.06.1999 - Aktenzeichen 4 U 241/97
DRsp Nr. 2000/5357
Gemeindliche Haftung für Überschwemmungsschäden
»Trotz eines nicht fachgerecht angelegten Entwässerungssystems haftet die Gemeinde für eintretende Schäden dann nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten der Gemeinde eingetreten wäre.«