BVerwG - Urteil vom 23.04.1969
IV C 15.67
Normen:
BBauG § 132;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4
DÖV 1970, 203
ZMR 1969, 369
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 26.10.1966

Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

BVerwG, Urteil vom 23.04.1969 - Aktenzeichen IV C 15.67

DRsp Nr. 2009/19320

Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

Zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge ist eine Gemeinde erst dann verpflichtet, wenn eine Erschließungstätigkeit in Aussicht genommen ist.

Normenkette:

BBauG § 132;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt eine Aufhebung der Anordnung des Beklagten vom 29. September 1964, mit der dieser als Gemeindeaufsichtsbehörde auf Grund einer Anweisung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen die etwa 400 Einwohner zählende Gemeinde H zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge aufgefordert hat. Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 15. Dezember 1965 abgewiesen. Auch die Berufung des Klägers blieb ohne Erfolg.