I.
Der Kläger begehrt eine Aufhebung der Anordnung des Beklagten vom 29. September 1964, mit der dieser als Gemeindeaufsichtsbehörde auf Grund einer Anweisung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen die etwa 400 Einwohner zählende Gemeinde H zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge aufgefordert hat. Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 15. Dezember 1965 abgewiesen. Auch die Berufung des Klägers blieb ohne Erfolg.
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