Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 27.10.2011 - 5/9
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
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