OLG Düsseldorf - Beschluß vom 28.01.1997
22 W 5/97
Normen:
ArbGG § 2 ; GVG § 17a ;
Fundstellen:
NZA-RR 1997, 222
OLGReport-Düsseldorf 1997, 231
Vorinstanzen:
LG Krefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 308/96

Gerichtliche Zuständigkeit für die Inanspruchnahme von Baubeteiligten wegen Unfallverletzungen auf einer Baustelle

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.01.1997 - Aktenzeichen 22 W 5/97

DRsp Nr. 1997/4320

Gerichtliche Zuständigkeit für die Inanspruchnahme von Baubeteiligten wegen Unfallverletzungen auf einer Baustelle

»Wenn der bei einem Unfall auf einer Baustelle Verletzte fünf Baubeteiligte als Gesamtschuldner auf Schadenersatz in Anspruch nimmt und der Beschluß des Landgerichts nach § 17a Abs. 2 GVG, durch den sich das Landgericht für funktionell unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verweist, gegenüber vier Beklagten rechtskräftig wird, dann ergibt sich die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für die Klage gegen den fünften Beklagten jedenfalls aus § 2 Abs. 3 ArbGG

Normenkette:

ArbGG § 2 ; GVG § 17a ;

Gründe:

Der Kläger ist am 27. November 1995 bei Bauarbeiten auf einer Baustelle in K, U Straße 95 - 97, verletzt worden.