I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen der nach Auffassung der Klägerin fehlerhaften Vergabe von Bauleistungen durch die Beklagte. Die Klägerin, die sich an der Ausschreibung von Fliesenarbeiten durch die Beklagte beteiligt hatte, macht geltend, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 41.879,30 EUR gegen die Beklagte zu haben, weil sie aufgrund fehlerhafter Anwendung der Vergabevorschriften zu Unrecht nicht den Zuschlag für die Durchführung dieser Arbeiten bekommen habe.
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