OLG Celle - Beschluss vom 07.06.2007
4 AR 24/07
Normen:
ZPO § 36 § 37 § 281 ;
Fundstellen:
BauR 2008, 402
BauR 2008, 402
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 18/07
LG Hildesheim, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 178/06

Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche wegen enttäuschten Vertrauens im Vergabeverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - Aktenzeichen 4 AR 24/07

DRsp Nr. 2008/22114

Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche wegen enttäuschten Vertrauens im Vergabeverfahren

»Schadensersatzansprüche wegen enttäuschten Vertrauens im Vergabeverfahren sind bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten und keine Kartellsachen.«

Normenkette:

ZPO § 36 § 37 § 281 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen der nach Auffassung der Klägerin fehlerhaften Vergabe von Bauleistungen durch die Beklagte. Die Klägerin, die sich an der Ausschreibung von Fliesenarbeiten durch die Beklagte beteiligt hatte, macht geltend, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 41.879,30 EUR gegen die Beklagte zu haben, weil sie aufgrund fehlerhafter Anwendung der Vergabevorschriften zu Unrecht nicht den Zuschlag für die Durchführung dieser Arbeiten bekommen habe.