LG Hannover, vom 27.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 95/02
Gesamtschuldnerausgleich bei Abschluss eines Vergleichs des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer
OLG Celle, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 14 U 122/05
DRsp Nr. 2008/22208
Gesamtschuldnerausgleich bei Abschluss eines Vergleichs des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer
Hat der Auftraggeber mit dem Werkunternehmer einen Vergleich über Mängel geschlossen, nimmt er anschließend den Architekten in Anspruch, so wird der Ersatzanspruch gegen diesen um den Haftungsanteil des durch den Vergleich freigestellten Auftragnehmers gekürzt.