OLG Celle - Urteil vom 27.06.2007
14 U 122/05
Normen:
BGB § 421 § 635 a.F. ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 797
OLGReport-Celle 2007, 797
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 27.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 95/02

Gesamtschuldnerausgleich bei Abschluss eines Vergleichs des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer

OLG Celle, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 14 U 122/05

DRsp Nr. 2008/22208

Gesamtschuldnerausgleich bei Abschluss eines Vergleichs des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer

Hat der Auftraggeber mit dem Werkunternehmer einen Vergleich über Mängel geschlossen, nimmt er anschließend den Architekten in Anspruch, so wird der Ersatzanspruch gegen diesen um den Haftungsanteil des durch den Vergleich freigestellten Auftragnehmers gekürzt.

Normenkette:

BGB § 421 § 635 a.F. ;

Gründe:

A. Die Parteien streiten um Schadensersatz (Klage) und Werklohn (Widerklage).