LG Berlin, vom 12.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 447/01
Gesonderte Vergütung von Ingenieurleistungen im Rahmen eines Bauvertrages; Höhe des Entgelts bei Abrechnung gegenüber verschiedenen Vorhabenträgern
KG, Urteil vom 31.03.2003 - Aktenzeichen 26 U 110/02
DRsp Nr. 2005/7000
Gesonderte Vergütung von Ingenieurleistungen im Rahmen eines Bauvertrages; Höhe des Entgelts bei Abrechnung gegenüber verschiedenen Vorhabenträgern
1. Von einem Bauunternehmer zu erbringende Setzungsberechnungen sind auch dann gem. § 2 Nr. 6 VOB/B gesondert zu vergütende Ingenieurleistungen, wenn der Bauunternehmer auch mit Ingenieurleistungen i.S. von § 64 Abs. 2HOAI ab der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt ist.2. Auch wenn gegenüber verschiedenen Vorhabenträgern differenziert abzurechnen ist, verbleibt es bei der gesamtschuldnerischen Haftung aufgrund einer Aufspaltung eines Vorhabenträgers entstandener Unternehmen.