Geständniswirkung des Nichtbestreitens; Schlußzahlungswirkung der Zahlungsverweigerung des Bauherrn
OLG Köln, Urteil vom 22.05.1996 - Aktenzeichen 11 U 276/95
DRsp Nr. 1997/7335
Geständniswirkung des Nichtbestreitens; Schlußzahlungswirkung der Zahlungsverweigerung des Bauherrn
»1. Dem Nichtbestreiten kommt gemäß § 288 Abs. 1ZPO Geständniswirkung zu, wenn es in Zusammenhang mit weiteren Umständen den Willen erkennen läßt, den gegnerischen Vortrag nicht bestreiten zu wollen.2. Nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 VOB steht nur eine eindeutige Erklärung des Bauherrn, nicht mehr zahlen zu wollen, der Schlußzahlung gleich.3. Die insoweit erforderliche Warnfunktion kommt nur einer unzweideutigen schriftlichen Zahlungsverweigerung zu. Insbesondere dann, wenn der Auftraggeber den Eindruck vermittelt, eine weitere endgültige Prüfung der Schlußrechnung stehe noch an, fehlt es an der erforderlichen Bestimmtheit der Ablehnung.«