Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 10. November 1977 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin erkannt ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Erstattung sämtlicher Kosten, die ihr infolge der Nichtdurchführung eines Grundstückskaufvertrags entstanden sind.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|