Gewährleistungsfrist bei Kauf eines Grundstücks mit Planung
LG Köln, Urteil vom 02.07.1999 - Aktenzeichen 82 O 8/99
DRsp Nr. 2000/5571
Gewährleistungsfrist bei Kauf eines Grundstücks mit Planung
Sind beim Verkauf eines Grundstücks bereits erstellte Planungsunterlagen im Kaufpreis enthalten und mit zu übergeben, so richtet sich die Gewährleistung nach Kaufrecht, so daß Gewährleistungsansprüche gem. § 477 Abs. 1BGB innerhalb eines Jahres nach Übergabe verjähren.