LG Köln - Urteil vom 02.07.1999
82 O 8/99
Normen:
BGB §§ 477, 638 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 735

Gewährleistungsfrist bei Kauf eines Grundstücks mit Planung

LG Köln, Urteil vom 02.07.1999 - Aktenzeichen 82 O 8/99

DRsp Nr. 2000/5571

Gewährleistungsfrist bei Kauf eines Grundstücks mit Planung

Sind beim Verkauf eines Grundstücks bereits erstellte Planungsunterlagen im Kaufpreis enthalten und mit zu übergeben, so richtet sich die Gewährleistung nach Kaufrecht, so daß Gewährleistungsansprüche gem. § 477 Abs. 1 BGB innerhalb eines Jahres nach Übergabe verjähren.

Normenkette:

BGB §§ 477, 638 ;
Fundstellen
BauR 2000, 735