Gewährleistungsrechte des Bauherrn wegen Mängeln an Bauleistungen
BGH, vom 27.06.1963 - Aktenzeichen VII ZR 121/62
DRsp Nr. 1997/2286
Gewährleistungsrechte des Bauherrn wegen Mängeln an Bauleistungen
Bei Mängeln an Bauleistungen kann der Bauherr wegen Nichterfüllung aus §§ 634, 635BGB wahlweise Wandlung, Minderung oder Schadensersatz geltend machen. Hilfsweise kann er den Schadensersatzanspruch neben der Wandlung oder Minderung fordern oder dem Werklohnanspruch entgegensetzen.