FG Berlin - Urteil vom 19.04.2007
13 K 4056/04 B
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 2 ; BauNVO § 10 ;

Gewährung der Eigenheimzulage für ein Objekt in einem Wochenendhausgebiet

FG Berlin, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen 13 K 4056/04 B

DRsp Nr. 2007/10953

Gewährung der Eigenheimzulage für ein Objekt in einem Wochenendhausgebiet

Eine in einem Wochenendhausgebiet (§ 10 Baunutzungsverordnung) errichtete Wohnung ist nicht eigenheimzulagebegünstigt, wenn die zuständige Behörde die Dauernutzung baurechtlich nicht verbindlich genehmigt hat. Für die Frage der genehmigten Nutzung ist entscheidend auf die konkret erteilte Baugenehmigung abzustellen. Sie schließt für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine ganz bestimmte Nutzung ein und stellt verbindlich fest, dass diese nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zeitpunkt der Entscheidung zulässig ist. Ist nur die Errichtung eines Wochenendhauses genehmigt worden, ist baurechtlich eine ganzjährige Nutzung nicht erlaubt. Die Duldung der Nutzung zum dauernden Wohnen durch die zuständige Behörde ist einer Genehmigung i.S. der bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht gleichzusetzen

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 S. 2 ; BauNVO § 10 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Widerruf der Gewährung von Eigenheimzulage.