VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 06.07.2000
8 S 2437/99
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2 ; VwGO § 47 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 680 (Ls)

Gewerbegebiet mit Einzelhandelsbetrieben im Randbereich zu einer anderen Gemeinde)

VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 06.07.2000 - Aktenzeichen 8 S 2437/99

DRsp Nr. 2001/9858

Gewerbegebiet mit Einzelhandelsbetrieben im Randbereich zu einer anderen Gemeinde)

»1. Ein Änderungsbebauungsplan ist eine selbständige Satzung, die nur innerhalb der durch ihre Bekanntmachung in Gang gesetzten Antragsfrist im Wege der Normenkontrolle angegriffen werden kann. Die Rechtmäßigkeit früherer Änderungsplanungen kann aber als Vorfrage (incidenter) insoweit überprüft werden, als davon die Rechtmäßigkeit der neueren Fassung des Bebauungsplans, die Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens ist, abhängt.