VG Bremen, vom 15.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 5 V 219/92
Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für Gaststättenlärm
OVG Bremen, Beschluß vom 15.04.1993 - Aktenzeichen 1 B 94/92
DRsp Nr. 2007/13487
Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für Gaststättenlärm
»1. Zum Verhältnis von Baurecht (Bauerlaubnis oder materiell-baurechtlicher Zulässigkeit) und Gaststättenrecht im Hinblick auf die Begrenzung der Öffnungszeiten.2. Zum Maßstab für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze für Gaststättenlärm, der in einem - erst später festgesetzten - Wohngebiet von einem bestandsgeschützten Gaststättenbetrieb ausgeht.3. Für Gaststättenlärm ist die Zumutbarkeitsschwelle geringer als für allgemeinen Straßenverkehrslärm.4. Lärm, den Gäste auf der Straße in unmittelbarer Umgebung der Gaststätte verursachen, ist dem Gaststättenbetrieb zuzurechnen.«