Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines Lebensmittelmarktes.
Die Klägerin betreibt auf dem Grundstück Flst.-Nr. XXX, XXX-Straße 6, L., einen Einzelhandelsbetrieb in Form eines Lebensmittelmarktes (sog. M.-Markt). Für den Betrieb wurde zuletzt am 05.02.2013 eine Baugenehmigung erteilt mit einer Verkaufsfläche von ca. 799,40 m² und einer Geschossfläche von ca. 1.478 m². Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd II, 1. Änderung und Erweiterung" der Beklagten vom 16.12.2011, der für das Baugrundstück ein Gewerbegebiet festsetzt.
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