VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 17.09.1979
II 3988/78
Normen:
BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3;
Fundstellen:
ZKF 1980, 107

Grünanlage als selbständige Erschließungsanlage; Kriterien der Beitragspflicht; Erschließungsumfang

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.1979 - Aktenzeichen II 3988/78

DRsp Nr. 2009/19108

Grünanlage als selbständige Erschließungsanlage; Kriterien der Beitragspflicht; Erschließungsumfang

1. Eine Grünanlage ist dann als selbstänbdige Erschließungsanlage i.S. von § 127 Abs. 2 BBauG anzusehen, wenn sie den Spaziergängern einen angenehmen Aufenthalt im Grünen ermöglicht, der vom Straßenverkehr weder gefährdet noch sonstwie beeinträchtigt wird. 2. Für die Beitragspflicht allein maßgeblich sind die Erfordernisse des gesamten Einzugsgebiets, das in der Regel nicht mit dem Bereich eines planungsrechtlich festgelegten Baugebiets identisch ist. Hingegen kommt es weder auf einen unmittelbaren Zugang der Beitragspflichtigen noch darauf an, ob die Anlage für ihn erforderlich ist. 3. Durch eine Grünanlage werden regelmäßig nur solche Grundstücke erschlossen, die nicht weiter als etwa 200 m von der Anlage entfernt sind.

Normenkette: