OLG Celle - Beschluss vom 16.01.2002
13 Verg 1/02
Normen:
GWB §§ 97 101 ; VOL/A § 3a Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2002, 209

Grundsätze des Verhandlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2002 - Aktenzeichen 13 Verg 1/02

DRsp Nr. 2003/6722

Grundsätze des Verhandlungsverfahrens

»Zum Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsprinzip im Verhandlungsverfahren.«

Normenkette:

GWB §§ 97 101 ; VOL/A § 3a Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin ist ein im Bereich der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Computeranlagen einschließlich Hochleistungsrechnern tätiges Unternehmen. Die Auftraggeberin betreibt das ..... (nachfolgend: .....).

Die Bundesländer ....., ....., ....., ....., ..... und ..... beabsichtigen im Rahmen des Projektes "Hochleistungsrechner-....." (.....) die Beschaffung eines verteilten Supercomputersystems, bestehend aus zwei gekoppelten Landeshochleistungsrechnern mit Standorten im ..... für Informationstechnik ..... (nachfolgend: .....) und im ..... der Auftraggeberin.

Ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 22. Februar 2001 initiiertes Vergabeverfahren wurde mangels ausschreibungskonformer Angebote beendet.

Am 1. Juni 2001 versandte die Auftraggeberin Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes für die Beschaffung der beiden Landeshochleistungsrechner an die Antragstellerin und die Beigeladene sowie weitere Unternehmen. Dabei wies sie darauf hin, dass die Vergabe im Verhandlungsverfahren gemäß VOL/A, Abschnitt 2, § 3 a Nr. 2, stattfinde. Weiter hieß es in den Aufforderungen: