OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.07.2000
Verg 10/00
Normen:
GWB § 118 ; VOB/A §§ 8 Nr. 2 § 24 ; VOB/B § 4 Nr. 8 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1623

Grundsatz der Selbstausführung; Führung eines Aufklärungsgesprächs

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.07.2000 - Aktenzeichen Verg 10/00

DRsp Nr. 2001/3331

Grundsatz der Selbstausführung; Führung eines Aufklärungsgesprächs

1. Aus dem Grundsatz der Selbstausführung folgt, daß ein Auftrag nicht vollständig durch beauftragte Nachunternehmer, sondern zumindest in wesentlichen Teilen durch den Auftragnehmer selbst ausgeführt werden muß.2. Geht aus dem Angebot hervor, daß ein großer Teil der Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden soll, so kann der Bieter kein Aufklärungsgespräch hinsichtlich des Umfangs zu vergebender Arbeiten verlangen.

Normenkette:

GWB § 118 ; VOB/A §§ 8 Nr. 2 § 24 ; VOB/B § 4 Nr. 8 ;

Gründe:

I.

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde bis zur Sachentscheidung über das Rechtsmittel zu verlängern, ist unbegründet. Das Rechtsmittel bietet nach dem derzeitigen Sachstand keine zureichende Aussicht auf Erfolg.