OLG Thüringen - Beschluss vom 24.02.2003
6 Verg 1/03
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 § 25 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 584

Gültigkeit eines Preisnachlasses in einem Angebot; Rechtsfolgen des Fehlens einer Preisangabe

OLG Thüringen, Beschluss vom 24.02.2003 - Aktenzeichen 6 Verg 1/03

DRsp Nr. 2005/20723

Gültigkeit eines Preisnachlasses in einem Angebot; Rechtsfolgen des Fehlens einer Preisangabe

»1. Ein hinsichtlich des für eine Leistungsposition anzugebenden Preises lückenhaftes Angebot beeinträchtigt den Bieterwettbewerb nicht, wenn sich für den vergaberechtlich entscheidenden Vergleich der Wettbewerbschancen die fehlende Preisangabe unter Rückgriff auf die sonstigen, im Angebot enthaltenen Daten oder aus den Konkurrenzangeboten ergänzen lässt.2. Ist zweifelhaft, ob ein Angebot hinsichtlich eines Preisnachlasses gültig ist, wird der Preisnachlass beim Vergleich der Gesamtangebotspreise nicht berücksichtigt, denn ein etwaiger Wertungsausschluss beträfe nur den Preisnachlass, nicht aber das gesamte Angebot.«

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 § 25 Nr. 1, 3 ;

Gründe: