OLG Celle - Beschluss vom 08.12.2005
13 Verg 2/05
Normen:
VgV § 13 ; GWB § 107 Abs. 3 Satz 1 § 114 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2006, 197
OLGReport-Celle 2006, 329
ZfBR 2006, 192

GWB: Berufung auf Nichtigkeitsfolge - Rügeobliegenheit - Feststellungsinteresse

OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2005 - Aktenzeichen 13 Verg 2/05

DRsp Nr. 2006/21275

GWB: Berufung auf Nichtigkeitsfolge - Rügeobliegenheit - Feststellungsinteresse

»1. Ein Bieter, der vor Zuschlagserteilung von dem vermeintlichen Vergaberechtsverstoß erfahren und rechtzeitig vor dem Zuschlag (§ 115 Abs. 1 GWB) Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren beantragt hat, kann sich auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 VgV nicht berufen. 2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB (Rügeobliegenheit) greift nicht ein, wenn der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung durchgeführt hat, und der potzenzielle Auftragnehmer, der das Nachprüfungsverfahren beantragt, nicht zu den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern zählt. 3. Der Antrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Dieses fehlt, wenn ein Schadensersatzprozess, dessen Vorbereitung das Feststellungsverfahren dienen soll, offenbar aussichtslos erscheint und auch sonst kein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. zu erkennen ist.«

Normenkette:

VgV § 13 ; GWB § 107 Abs. 3 Satz 1 § 114 Abs. 2 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.